- Verbraucherbeirat
- Verbraucherbeirat,ein 1972 beim Bundesministerium für Wirtschaft (BMWi) errichtetes Gremium, das durch Stellungnahmen und Vorschläge die Meinung der Verbraucher zu verbraucherpolitisch relevanten Fragen äußern und Anregungungen an die Bundesregierung herantragen soll. Die maximal 18 Mitglieder (vom BMWi alle drei Jahre berufen) kommen aus Verbraucherorganisationen, verbraucherorientierten Verbänden oder sind Sachverständige. Ein ähnliches beratendes Gremium für verbraucherpolitische Fragen im Bereich Ernährung besteht beim Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Forsten (Verbraucherausschuss). Auf europäischer Ebene berät der Beratende Verbraucherrat die Europäische Kommission in Fragen des Verbraucherschutzes und bei der praktischen Umsetzung der Verbraucherpolitik. Die 56 Mitglieder (von der Kommission auf drei Jahre berufen) sind Vertreter europäischer Verbraucherorganisationen, nationaler und regionaler Organisationen und Institutionen sowie Sachverständige in Verbraucherfragen. Um Verbraucherinteressen in unternehmerische Entscheidungsprozesse einzubeziehen, werden auch in Unternehmen Verbraucherbeiräte (Verbraucherforen) als Beratungsgremien geschaffen, deren Erscheinungsform je nach Dauer und Umfang der zugewiesenen Aufgaben variiert.
Universal-Lexikon. 2012.